Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen des Käufers, insbesondere abweichende Einkaufsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.
2. Die Lieferung erfolgt ab Niederlassung des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten trägt der Käufer. Teillieferungen sind dem Verkäufer ausdrücklich gestattet. Die Ware wird unversichert versandt. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Abnahme der Ware, so hat der Verkäufer das Recht, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Bei Einwirkung höherer Gewalt oder Lieferverzögerungen durch einen Vorlieferanten wird eine zugesagte Lieferfrist oder Abnahmefrist ohne weitere Vereinbarung um die Dauer der Behinderung verlängert. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind in jedem Fall ausgeschlossen.
3. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens binnen 7 Tagen zurückzusenden. Bei späterem Wareneingang werden keinerlei Reklamationen anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderung in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch den Verkäufer ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, daß es sich um Preiswert- und nicht um Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen kleinere Fehler durch den Käufer in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist hier nicht statthaft.
4. Die Rechnung wird am Versandtag erstellt. Eine Valutierung bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Als Datum der Rechnungsregulierung gilt bei Banküberweisung der Tag der Gutschrift, bei Scheckzahlung der endgültigen Gutschrift bei der Bank des Verkäufers. Zahlungen werden stets zur Begleichung der älteren fälligen Schulden zuzüglich aufgelaufener Verzugszinsen und Mahnkosten verwendet.
5. Bei Zahlungen nach Fälligkeit der Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe der dem Verkäufer berechneten Bankzinsen zuzüglich der Bankzinsen berechnet. Ab der zweiten Zahlungserinnerung durch den Verkäufer werden 5,00 EUR durch den Verkäufer in Rechnung gestellt.
6. Wird zu Sonderkonditionen geliefert und hält der Käufer trotz Mahnung einen gesetzten Zahlungstermin nicht ein, kann vom Verkäufer zu normalen Konditionen nach berechnet werden.
7. Rechnungen können nur bar, per Lastschrift oder durch Überweisungen gezahlt werden. Aufrechnungen mit Gegenkäufen oder die Zurückhaltung auch von Teilbeträgen ist unzulässig.
8. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung, Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einzugsermächtigung des Käufers erlischt auch ohne Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis kein Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
9. Alle abgegebenen Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Zwischenverkauf von Posten vorbehalten.
10. Muster: Muster werden zum Einzelverkaufspreis berechnet. Bei einer Auftragserteilung können die bemusterten Artikel zum Druck mit einbezogen und mit der Preisdifferenz zum tatsächlichen Stückpreis der Gesamtmenge entsprechend gutgeschrieben werden.
11. Durch die Firma Heinrich Knievel e.K. hergestellte Stickprogramme und Druckvorlagen bleiben Eigentum der Firma Heinrich Knievel e.K., da sie immer nur einen Teil der tatsächlichen Kosten beinhalten. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
12. Neukunden werden bis zur Genehmigung durch eine Kreditversicherung nur durch Vorkasse beliefert.
13. Mehr- und Minderlieferungen: Lieferungen für Produkte mit entsprechender Veredelung können aus technischen Gründen bis zu 5% der Gesamtmenge mehr– oder minder geliefert werden. Eine entsprechende Mehrmenge wird zum ermäßigten Preis berechnet.
14. Schutzrechte Dritter: Der Auftraggeber versichert und haftet dafür, das gegen seine Vorlagen keine Urheberrechte oder Rechte Dritter verletzt werden. Ferner versichert er, das rechtliche Bestimmungen nicht durch den Inhalt seiner Vorlagen verletzt werden. Er hält die Firma Heinrich Knievel e.K. frei von jeglicher Haftung.
15. Rücksendung: Rücksendungen gehen immer an die Firma Heinrich Knievel e.K., nur ausreichend frankierte Sendungen werden dabei angenommen. Bedruckte oder bestickte Ware kann nicht umgetauscht werden. Unbedruckte Ware wird nur in einwandfreiem und unbenutztem Zustand entgegengenommen. Für Rücksendungen werden dem Auftraggeber grundsätzlich 15% des Netto-Gesamtbetrags für die Wiedereinlagerung berechnet, welche per sofort fällig ist.
16. Als Gerichtsstand wird Kiel oder der Sitz des Verkäufers vereinbart.
17. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn einzelne Teile ihre Gültigkeit verlieren.